Sehr geehrte Kunden, unser neuer Onlineshop ist ab sofort unter der neuen Adresse
www.netze-seile.de zu finden.



Sie befinden sich hier: Netze | Fallschutzrichtlinien
     
 

Gerüstnetze und Fallschutznetze

 
 

Bei absturzgefährdeten Arbeiten ist eine Absturzsicherung zwingend vorgeschrieben.

Den gesetzlichen Rahmen für den Arbeitsschutz bildet das Arbeitsschutzgesetz. Dies wiederum wird ausgestaltet durch Unfallverhütungsvorschriften. Konkretisiert wird der Einsatz von Auffangnetzen in der BG-Regel BGR 179. Die Produktnorm für Auffangnetze ist die EN 1263-1. Nur Auffangnetze, welhce dieser Norm entsprechen, sind zugelassene Produkte im Sinne der BGR 179 und somit auch zugelassen für Absturzsicherungen im Sinne des Arbeitsschutzgesetzs und Unfallverhütungsvorschriften.

Unsere Auffangnetze sorgen für Sicherheit.

Fallschutzrichtlinien

 
     
 
 
 
posmedia internetagentur münchen Augsburg, Stuttgart, Nürnberg, Ingolstadt | Log7.de Individualprogrammierungen Onlineshops Internetmarketing